Mitteilung zur Grundsteuerreform

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

bitte beachten Sie, dass es sich bei den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 um sogenannte Dauer- bzw. Mehrjahresbescheide handelt.

Das bedeutet, dass Sie künftig nur dann einen neuen Bescheid erhalten, wenn

  • sich Änderungen an der Steuerfestsetzung durch das zuständige Finanzamt ergeben,

  • die Stadtverwaltung Greußen eine Anpassung der Hebesätze vornimmt oder

  • Sie der Stadtverwaltung Greußen ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der jeweiligen Grundsteuerfälligkeiten erteilen.

Sollte sich Ihre Anschrift im Laufe des Jahres ändern, bitten wir Sie, dies der Stadtverwaltung Greußen rechtzeitig mitzuteilen, um einen reibungslosen Schriftverkehr zu gewährleisten.

Bitte bewahren Sie Ihren aktuellen Grundsteuerbescheid sorgfältig auf.

 

 

Hinweis zur Grundsteuer bei Grundstücksverkäufen im Jahr 2025

Der bestehende Grundsteuerbescheid behält auch nach einem Grundstücksverkauf im Jahr 2025 seine Gültigkeit, bis das zuständige Finanzamt die Eigentumsänderung offiziell übernommen und der Stadtverwaltung Greußen die entsprechende Ummeldung in elektronischer Form übermittelt hat.

Wir bitten daher, von telefonischen Rückfragen sowie von Widersprüchen zu diesem Sachverhalt abzusehen.

Sollte es im Zuge der späteren Aufhebung des Grundsteuerbescheids zu einer Überzahlung gekommen sein, wird der entsprechende Betrag selbstverständlich durch die Stadtverwaltung Greußen erstattet.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Langemeinde Stadt Greußen
Di, 27. Januar 2026

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