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Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung

Wildvogel- / Geflügelpest: Stallpflicht und Veranstaltungsverbot werden aufgehoben

 

Nachdem am 17. Oktober 2025 der erste positiv auf den Erreger der Geflügelpest getestete Kranich am Stausee Kelbra gefunden wurde, traten im Kyffhäuserkreis eine Reihe von Allgemeinverfügungen in Kraft. Anfang Dezember wurden bereits einige Maßnahmen aufgehoben – zum morgigen Tag (11.12.2025) folgt nun auch die Aufhebung der Aufstallungspflicht sowie die Aufhebung des Verbots von Veranstaltungen mit Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln.

 

Seit dem Erstfund im Oktober haben Mitarbeiter des Landratsamtes insgesamt 151 Wildvögel am Stausee Kelbra sowie an zwölf weiteren Orten im Kyffhäuserkreis geborgen. Da die Funde seit Mitte November stark rückläufig sind und seit knapp zwei Wochen keine Bergung mehr nötig war, ist das Risiko für Hausgeflügel nun als gering zu bewerten. Damit können nun auch die Stallpflicht sowie das oben genannte Veranstaltungsverbot aufgehoben werden. 

 

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie unter: https://www.kyffhaeuser.de/service-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachung/

 

Weitere Informationen zur Wildvogel- / Geflügelpest sind auf der Webseite des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zu finden. https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Langemeinde Stadt Greußen
Do, 11. Dezember 2025

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